Schulordnung Johannesschule Meppen

Die Johannesschule Meppen ist eine Schule katholischen Bekenntnisses. Daher nehmen die Achtung der Schöpfung und die Nächstenliebe in unserem Alltag eine zentrale Rolle ein. Zudem beginnen wir jeden Schultag mit einem gemeinsamen Gebet in den Klassen. Auch werden regelmäßig Gottesdienste gefeiert.

Ich will immer rücksichtsvoll mit mir und anderen umgehen.

Deshalb…

  • rede ich freundlich und höflich.
  • beleidige ich niemanden.
  • gebrauche ich keine Gewalt.
  • schütze ich Schwächere.
  • helfe ich, wenn es nötig und möglich ist.
  • respektiere ich auch andere Meinungen.

Meine Mitschüler, die Lehrer und ich haben das Recht auf ungestörten Unterricht.

Deshalb…

  • bin ich pünktlich im Unterricht.
  • habe ich zum Unterrichtsbeginn meine notwendigen Materialien auf dem Tisch.
  • helfe ich meinen Mitschülern beim Lernen.
  • halte ich mich an die Regeln meiner Klassengemeinschaft.

Pausen sind für jeden zur Erholung da.

Deshalb…

  • halte ich mich nur auf dem Schulhof, in der Pausenhalle oder in der Mensa auf.
  • achte ich in den Pausenbereichen auf Sauberkeit und Ordnung.
  • drängle ich weder in der Mensa noch auf dem Weg i.d. Pause / i.d. Unterricht.
  • spiele ich in den dafür vorgesehenen Bereichen.

Wer sich wohlfühlt, kann gut lernen.

Deshalb…

  • werfe ich Abfälle in die jeweils dafür vorgesehenen Behälter.
  • beschmiere ich weder Gebäude noch Möbel.
  • halte ich die Toiletten sauber und nutze sie nicht als Aufenthaltsort.
  • melde ich Beschädigungen sofort im Sekretariat.

Ich vertrete meine Schule auch nach außen.

Deshalb…

  • unterlasse ich, was dem Ansehen unserer Schule in der Öffentlichkeit schadet.
  • bedenke ich, dass Praktikumsstellen und eine Lehrstelle wichtig sind und ich sie benötige, genau wie Schüler*innen nach mir.

  • Ich rauche nicht.
  • Das Mitbringen und -führen von Waffen sowie Feuerwerkskörpern ist verboten.
  • Das Mitbringen von alkoholischen Getränken und Energydrinks ist verboten.
  • Der Umgang mit Betäubungsmitteln wird strafrechtlich geahndet (Drogenstrafrecht).
  • Mein Handy oder Smartphone muss bei Betreten des Schulgebäudes ausgestellt sein und bleiben. Ich darf es grundsätzlich auf dem Schulgelände nicht benutzen.
    • Ausnahmeregelungen können in Absprache mit Lehrer*innen getroffen werden. Nach Anweisung der Lehrkraft kann das Handy im Unterricht eingesetzt werden.
    • Eine Sonder-/ Handyzone gibt es nicht.
  • Bild- und Tonaufnahmen sind strengstens verboten.
  • Audio- Multimedia- Player sowie angeschlossene Lautsprecher müssen bei Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet sein und bleiben.   
  • In unserer Schule wird keine Gewalt angewendet und angedroht.
  • „Mobbing“ wird an unserer Schule nicht geduldet.