Der Unterricht
an der Johannesschule
Zeitmittag | Einheit |
---|---|
07:45 Uhr | Zeit des Ankommens |
07:50 Uhr | 1. Block (1./2. Std.) |
09:20 Uhr | 1. Große Pause |
09:45 Uhr | 2. Block (3./4. Std.) |
11:15 Uhr | 2. Große Pause |
11:35 Uhr | 3. Block (5./6. Std.) |
13:05 Uhr | MITTAG |
13:45 Uhr | 4. Block (7./8. Std.) |
15:15 Uhr | Unterrichtsschluss |
- Die Lehrer schließen um 7:45 den Klassen- bzw. Fachraum auf
- Die Schüler gehen um 07:45 Uhr den Klassen- bzw. Fachraum
- Die Schüler die nach 07:45 Uhr in der Schule ankommen, gehen direkt zum Unterrichtsraum
- Schulbeginn ist 07:45 Uhr, Unterrichtsbeginn 07:50 Uhr
- Klingelzeichen werden geändert, lautes Zeichen nur am Ende der großen Pausen.
- Im Klassen- bzw. Fachraum ist es ruhig.
- Um 07:50 Uhr beginnt mit einem Gebet der Unterricht (leiser Gong)´
- Verspätete Schüler dürfen an der ersten Stunde nicht mehr teilnehmen. Sie sitzen auf dem Flur und erarbeiten den Stoff des Unterrichts selbstständig.
- Schüler wechseln zügig die Räume.
- Da es noch zu wenigen Einzelstunden kommt, ertönt zur Hälfte der einzelnen Unterrichtsblöcke ein leiser Gong
Abschlüsse
Bedingungen zum Erreichen verschiedener Sek-I-Abschlüsse in der jahrgangsbezogenen Oberschule – vereinfachte Darstellung

Werden die Mindestanforderungen in nur einem Fach um eine Notenstufe unterschritten, so ist dies unschädlich.
Bei weiteren Unterschreitungen der Mindestanforderungen können unter bestimmten Bedingungen Ausgleichsregelungen angewendet werden, sofern dies die Klassenkonferenz beschließt.
Der für den Erweiterten Sekundarabschluss I geforderte Durchschnitt von 3,0 der Fächer ohne Fachleistungsdifferenzierung muss in jedem Fall erfüllt sein; hier ist kein Ausgleich möglich!
Ausgleichsregelungen
Allgemein gilt:
- In den Fächern der Abschlussprüfung darf nur ein Fach schlechter als 4 sein (auf dem Zeugnis).
- Ausgleichsfächer haben die gleiche oder maximal um eine Stunde geringere Stundenzahl.
In der Klasse 10 gilt:
- Unterschreitung der Mindestanforderungen in zwei Fächern um eine Notenstufe
→ Ausgleich durch zwei Ausgleichsfächer mit Überschreitung der Mindestanforderungen um eine Notenstufe - Unterschreitung der Mindestanforderungen in einem Fach um zwei Notenstufen
→ Ausgleich durch ein Ausgleichsfach mit Überschreitung um zwei Notenstufen oder zwei Ausgleichsfächer mit Überschreitung um eine Notenstufe - Nur für den Erweiterten Sekundarabschluss I: Der geforderte Durchschnitt von 3,0 der Fächer ohne Fachleistungsdifferenzierung muss in jedem Fall erfüllt sein; hier ist kein Ausgleich möglich!
- Nur für Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss: Eine 4 im E-Kurs kann als Ausgleich fpr eine 5 herangezogen werden.
In Klasse 9 gillt:
- 2x5 → Ausgleich mit 2x3
- 1x6 → Ausgleich mit 1x2 oder 2x3
- 3x5 → Ausgleich mit 2x3
- Bei 1x6 und 1x5 muss nur die 6 ausgeglichen werden.